
Lesezeit 4 Minuten
30. April 2026 | Regulatorik, Berichterstattung
EmpCo-Richtlinie ab September 2026: Ist grüne Werbung noch erlaubt?
Ab dem 27. September 2026 ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) anzuwenden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über Anpassungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für Marketing- und Nachhaltigkeitsabteilungen ist auf einer Ebene klar, was sich ändert: Vage Nachhaltigkeitsaussagen ohne Substanz werden unzulässig. Wie Unternehmen noch kommunizieren dürfen, ist weniger klar.
Was ist das Problem?
Eine aktuelle Studie hat 1.233 Umweltaussagen aus den Nachhaltigkeitsberichten der 33 größten Fleisch- und Molkereiunternehmen weltweit für die Jahre 2021 bis 2024 systematisch analysiert:
- 68% der Aussagen betreffen das Klima.
- 38% dieser Klimaaussagen sind nicht belegbare Zukunftsversprechen vom Typ „klimaneutral bis 2030".
- Für lediglich 356 der 1.233 Behauptungen liefern die Unternehmen überhaupt einen Beleg.
- Wissenschaftlich fundiert sind davon drei.
Das Muster ist eindeutig: Ankündigungen dominieren, belastbare Datenbasen, klare Basisjahre, überprüfbare Zwischenschritte und unabhängige Siegel sind selten. Für Verbraucher sind die Angaben von Unternehmen oft verwirrend und irreführend.
Was die EmpCo sagt
Die Richtlinie verbietet pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich", „klimaneutral" oder „nachhaltig", wenn sie nicht durch detaillierte, überprüfbare Belege gestützt sind. Sie führt strengere Anforderungen an Umweltzeichen ein und verlangt, dass Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030" auf einem konkreten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan beruhen.
So weit, so gut. Komplizierter wird es bei der Frage, welche Aussagen weiterhin zulässig bleiben. Genau hier divergieren die Auslegungen.
Zwei Maßstäbe, ein Risiko: nationale vs. Kommissions-Linie
Felix Tann, Rechtsanwalt bei KNPZ Rechtsanwälte, hat die Konstellation in der GRUR-Prax (2026, 191) auf den Punkt gebracht: Die eher großzügige Linie der deutschen Gesetzesbegründung steht einer restriktiveren Interpretation in den Q&A der EU-Kommission gegenüber. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen gibt faktisch der strengere Kommissionsmaßstab den Ton an.
Konkret:
- Die nationale Linie arbeitet mit vereinfachenden Kategorien. Bestimmte Marken, anerkannte Verbrauchertests wie Stiftung Warentest und etablierte B2B-Zeichen sollen unter Bedingungen aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Das schafft Orientierung, sie gilt aber nur in Deutschland.
- Die Kommissionslinie (EU-Q&A, November 2025) lehnt pauschale Ausnahmen ab. Es gilt: Einzelfallprüfung, Kontextbewertung, Verbraucherwahrnehmung. Entscheidend ist nicht, wie das Unternehmen ein Zeichen intern einordnet, sondern wie das Umweltversprechen beim Endverbraucher ankommt.
Solange der EuGH keine Klärung bringt, koexistieren beide Maßstäbe mit deutlich unterschiedlichen Konsequenzen.
Drei Szenarien — welcher Maßstab gilt für Sie?
Szenario 1: Vertrieb ausschließlich in Deutschland
Sie können sich an der nationalen Linie orientieren. Aber Vorsicht: Wettbewerber und Verbände können auf Basis des UWG abmahnen und dabei die strengere Kommissionslinie als Maßstab heranziehen. Solange der EuGH nicht entschieden hat, bleibt das ein offenes Risiko, das je nach Reichweite Ihrer Kampagnen erheblich werden kann.
Szenario 2: EU-weiter Vertrieb
Sie sind faktisch an den strengeren Maßstab der Kommission gebunden. Aussagen, die in Deutschland nach der nationalen Linie zulässig wären, können in anderen Mitgliedstaaten beanstandet werden. Eine zweigleisige Kommunikation ist in der Praxis kaum darstellbar, sicherer ist die einheitliche Orientierung am strengeren Maßstab.
Szenario 3: Internationale Tätigkeit über die EU hinaus
Hier kommen weitere Rahmen hinzu, etwa der UK Green Claims Code oder vergleichbare Anforderungen in anderen Märkten. Der Kommissionsmaßstab ist regelmäßig die strengste, aber auch konsistenteste Bezugsgröße.
Beispiel „klimaneutral bis 2030"
Ein Versprechen wie „klimaneutral bis 2030" gilt nach EmpCo nur dann als zulässig, wenn ein detaillierter, öffentlich zugänglicher Umsetzungsplan vorliegt. Ein QR-Code, der auf eine Übersichtsseite führt, reicht nach nationaler Auslegung nicht aus. Nach Kommissionslinie sind die Anforderungen an „detailliert" und „zugänglich" tendenziell höher: konkrete Zwischenziele, dokumentierte Maßnahmen, methodisch begründete Annahmen zu verbleibenden Emissionen, regelmäßige Fortschrittsberichte.
Was das in der Praxis bedeutet: Wer „klimaneutral bis 2030" weiterhin im Marketing nutzen möchte, sollte den unterlegten Umsetzungsplan jetzt aufbauen oder schärfen, nicht erst, wenn die Abmahnung kommt.
Was Sie bis September 2026 prüfen sollten:
Inventur Ihrer aktuellen Aussagen. Sammeln Sie alle nachhaltigkeitsbezogenen Kommunikationsaussagen auf Verpackungen, Website, Social Media, Pressemitteilungen und in Vertriebsunterlagen. Klassifizieren Sie: pauschal oder spezifisch, gegenwartsbezogen oder zukunftsbezogen, belegt oder unbelegt.
Maßstabsentscheidung. Bestimmen Sie, ob für Sie die nationale oder die Kommissionslinie der relevante Maßstab ist. Bei grenzüberschreitendem Vertrieb gibt es faktisch nur eine Antwort.
Belege und Umsetzungspläne nachziehen. Für jede verbleibende Aussage: Welche überprüfbare Grundlage besteht? Gegebenenfalls bei Siegelanbietern nachfragen. Bei Zukunftsversprechen: Liegt ein detaillierter, öffentlich zugänglicher Plan vor? Wo nicht: jetzt aufbauen oder die Aussage entfernen.
Fazit: Compliance ist keine Strategie
EmpCo ist nicht primär ein Compliance-Thema, sondern eine strategische Frage: Welche Substanz hat Ihre Nachhaltigkeitskommunikation, und wie verteidigen Sie sie, wenn Nachfragen und Kritik kommen? Die zwei Auslegungslinien machen es zusätzlich schwieriger. Es gibt auch keine Abverkaufsfristen, ab dem 27.September 2026 muss die Kommunikation EmpCo-konform sein.
Derzeit werden viele Nachhaltigkeitsregelungen nachverhandelt und „entbürokratisiert". Wer Nachhaltigkeit nur als Compliance-Übung versteht, bleibt im reaktiven Modus. Compliance allein produziert Häkchen, aber keine Richtung und verhindert damit langfristiges strategisches Denken.
Wer Nachhaltigkeit ernsthaft betreibt, denkt sie strategisch: mit klaren Basisjahren, quantifizierten Zielen und einer Verzahnung von ESG-Daten und Geschäftslogik. EmpCo ist insofern weniger ein Hindernis als ein Stichwortgeber. Sie erzwingt eine Klarheit, die ohnehin nötig ist.
